Fuerst-Pfeifer
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Mag. Dr. Gabriele Fürst-Pfeifer
Berichterstattung über ihre psychische Erkrankung und die Auswirkungen auf ihre Gutachten
Lässt von der Kanzlei Ganzger einen "Drohbrief" schreiben, um die Medien an der Veröffentlichung von wichtigen Fakten zu hindern.
Von einer gerichtlich beeideten Gutachterin aus dem Bereich der Psychologie darf man eigene psychische Gesundheit wohl erwarten. Wie soll ein Gutachter sonst objektive Gutachten über den psychischen Gesundheitsszustand anderer machen, wenn der Gutachter selbst manisch depressiv ist, unter paranoiden Ideen, optischen Erscheinungen und frei flottierender Angst leidet?
Gegen die Gutachterin wurde Strafanzeige eingebracht:
angezeigt: §§ 146, 147 StGB am 09-09-09, protokolliert durch den Journalstaatsanwalt Mag. Peter Vesely:
(Aktenzahl: 30 St 275/09s) bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht wurde.
Der zuständige Staatsanwalt ist Mag. Florian KRANZ (Tel.: 01/40127-1252, Zimmer 1028).
Text:
„Mag. Dr. Gabriele FÜRST-PFEIFER ist psychiatrische Sachverständige und als solche im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung versichert. Ihr wurde im Jahr 1993 von einer anderen Sachverständigen in einem Gutachten eine manisch-depressive Erkrankung attestiert, die unheilbar ist. Die Angezeigte ist jedoch bis heute als Sachverständige tätig und erstellt ihrerseits Gutachten über Depressionen und ähnliche Erkrankungen. Meiner Ansicht nach täuschte die Angezeigte ihre Versicherung über ihre Versicherbarkeit und das Vorliegen ihrer Erkrankung und verleitete die Versicherung solcherart, ihr Versicherungsdeckung zu geben. Es besteht daher der Verdacht, dass die Angezeigte ihre Versicherung betrogen hat, um solcherart Deckung zu erlangen und hätte die Versicherung in Kenntnis der wahren Sachlage keinen Vertrag mit der Angezeigten abgeschlossen. Meiner Ansicht nach täuschte sie auch ihre Patienten, indem sie die Erkrankung verschweigt und verleitet sie solcherart zum Vertragsabschluss und damit zu vermögensschädigenden Handlungen, nämlich Abschluss von Behandlungsverträgen, die die Patienten in Kenntnis der wahren Sachlage niemals abschlossen hätten
Anhang: Kopie des Gutachtens von Dr. med. Brigitte Marx – wie erwähnt – u.v.a.m.
Diese Strafanzeige wurde vom Staatsanwalt Mag. Florian Kranz sofort eingestellt und sollte damit die Beschuldigte Gerichtsgutachterin vor Strafverfolgung geschützt werden.
Dazu weiter:
Die Einstellung der Strafanzeige innerhalb von Stunden, wobei der gewerbliche Betrug der Mag. Dr. Gabriele Fürst-Pfeifer ohne jede Akteneinsicht oder Ähnliches durch den Staatsanwalt Mag. Florian Kranz beim Telefongespräch mit dem Vater von ihm vollinhaltlich bestätigt wurde, verwirrt den rechtschaffenen Bürger. Die Einstellung ergäbe sich daraus, dass gemäß § 190 Z 1 StPO die dem (telefonisch bestätigt, niemals geführten) Ermittlungsverfahren zu Grunde liegende Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht sei und sonst die weitere Verfolgung aus rechtlichen Gründen unzulässig wäre. Der gewerbliche Betrug der Versicherung durch eine Gerichtsgutachterin scheint wohl eine Straftat zu sein, welche ein Staatsanwalt Mag. Florian Kranz nachweislich ohne jede Prüfung gewohnheitsmäßig einstellt, woraus sich der dringende Verdacht einer Weisung oder alternativ einer Bestechung ergeben dürfte.
Strafanzeige
Gegen den Staatsanwalt Mag. Florian Kranz wird aus diesen Gründen Strafanzeige als offensichtlicher Komplize der Mag. Dr. Gabriele Fürst-Pfeifer erstattet, wobei als Ergänzung zum vorliegenden Beweismaterial noch die amtliche Beischaffung des Aktes aus dem BG innere Stadt mit der GZ: 27 C 800/09p beantragt wird.
Eine Kopie dieser Strafanzeige ergeht an das BMJ zur Entlastung der Kopierstelle des LG Strafsachen in der gebotenen Beschleunigung des Verfahrens, da akut insbesondere unschuldige, wehrlose Kinder und deren zu entfremden geplanten Elternteile schwerst gefährdet sind.

