Korruptionsstaatsanwalt angezeit wegen Amtsmissbrauch
Aus WikiLegia
Sachverhaltsdarstellung gegen
Leiter der Korruptionsstaatsanwalt Mag. Walter Geyer und seinen Dienstuntergebenen STA Dr. Friedrich König
Wer hat mit dieser Sache zu tun
Hier der Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bringe ich Ihnen zur Kenntnis, dass der dringende Tatverdacht des Amtsmissbrauchs durch den Leiter der KstA, Hr. Mag. Walter Geyer, besteht. Aus der Tatsache, dass die Opfer keine Antworten auf berechtigte Fragen erhalten, obwohl diese vom Gesetz her zustehen, kann man logisch den Schluss ziehen, dass die Tat von diesem eingestanden wird.
Keine der Fragen wurden beantwortet, es erfolgte nicht einmal irgendeine Reaktion darauf - weder vom STA König (der laut eigenen Aussagen nur "ausführendes Organ der Anweisung seines Chefs - der Behördenleitung" ist), noch von Mag. Geyer selbst.
Es wird daher dringend ersucht, diesen Sachverhalt - nämlich die schuldhaft rechtswidrige und unvertretbare Unterlassung, obwohl die gesetzliche Pflicht zum Handeln besteht - einer staatsanwaltschaftlichen Prüfung zu unterziehen und Ermittlungen gegen Mag. Geyer einzuleiten.
Mag. Geyer hat dadurch, dass er die Einleitung von Ermittlungen untersagt hat, die Einleitung von Ermittlungen pflichtwidrig unterlassen hat und keine Massnahmen zum Schutz des Opfers und zur Verhinderung der geplanten und angekündigten Straftat veranlasst hat, obwohl sogar beantragt, die Opfer und den Staat an ihren Rechte geschädigt, indem er im Namen des Bundes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht.
Der Schaden beträgt weit über 50.000,00 EURO (mehrere Millionen EURO, allein aus der Unterlassung der Verhinderung der Straftat vom 16.7.2009 Schaden bereits über 1 Mio EURO !), sodass dieser gem. § 302 (2) zumindest mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren zu bestrafen sein wird.
Zur Erinnerung: Die Taten, die Mag. Geyer hier offenbar wissentlich nicht verhindert und somit zur Ausführung beigetragen hat, sind ERWIESEN, unstrittig und 100%ig belegt und auch eingestanden! Es liegen und lagen keine Zweifel an der amtsmissbräuchlichen Vorgehensweise des Mag. Gleichweit und seiner "Auftraggeber" , Anstifter, Bestimmungstäter etc. vor!
Mag. Geyer deckt durch sein mutm rechtswidriges Verhalten die Täter und verhindert die Strafverfolgung und Bestrafung der Täter! Und dies als Staatsanwalt, dessen einzige Pflicht die Verfolgung von Straftätern ist - es ist kaum zu glauben!
Es ist völlig unverständlich, wieso in einem europäischen Rechtsstaat derartiges Verhalten über Jahre hinweg überhaupt möglich ist. Selbst wenn Mag. Geyer wirklich annehmen sollte, dass die Tat "unbedeutend" wäre, (was natürlich klar nicht der Fall ist - im Gegenteil! ) hätte er sofort eine diversionelle Erledigung - nämlich mit vollem Schadenersatz für die Opfer - anstreben müssen.
Auch dies hat er unterlassen - abgesehen davon dass hier von einem veritablen Justizskandal ungeahnten Ausmasses gesprochen werden kann, der wohl seinesgleichen sucht. So etwas - Vertuschung und Verheimlichung mit menschenverachtender Verfolgung der Opfer statt der Täter - ist offenbar nur in Österreich möglich.
Hier gehts um
und
von dem die Strafverfolgungsbehörden seit Jahren Kenntnis haben und nichts tun, im Gegenteil, sie versuchen mit alles Gewalt die ihnen möglich ist, z.B. mit Psychoterror und mit der "psychiatrischen Keule" den bzw. die Aufdecker aus dem Weg zu räumen. Es muss doch auch Ihnen auffallen, dass die nicht der richtige Weg zur Problemlösung sein kann, schon gar nicht in einem Rechtsstaat.
Dies sind Methoden, die man vor 70 Jahren gegen Regimekritiker eingesetzt hat, oder heute noch im Kongo und ähnlichen Unrechtsstaaten und menschenverachtenden Diktaturen.
Es ist eine Schande, was sich der Staat hier erlaubt, eine Lösung ist wohl unausweichlich, und zwar nur eine Lösung, die in einem RECHTSSTAAT vorgesehen ist, und nicht das Umbringen und Mundtotmachen der Aufdecker!
Es sollte Ihnen wohl klar sein, dass dieser Mega-Skandal nicht länger vertuscht werden kann und wird. Es ist daher dringend an der Zeit, endlich etwas im Sinne der Rechtsstaatlichkeit zu unternehmen!
Ich beantrage die Delegierung an eine unbefangen Strafverfolgungsbehörde. Die Wiener Staatsanwaltschaft und auch die Oberstaatsanwaltschaft (u.a. Dr. Seystock, Mag. Michel, Mag. Gildemeister u.a.) sind als mutm. Mittäter bereits in dieser Sache verstrickt und beschuldigt.
Anmerkung der Redaktion:
Der Antrag auf Delegierung wurde bis heute nicht bearbeitet.
Die Anzeige selbst wurde bis heute nicht bearbeitet
Die als zuständig genannten Mag. Vrabl-Sanda ist Erste Leitende Oberstaatsanwältin der OSTA Wien, also der Behörde, die vermutlich diese angezeigte Straftat selbst in Auftrag gegen hat.
